Übernahme der Behandlungskosten / Kostenträger
• Rentenversicherungsträger (DRV BUND , DRV Länder, Alterskassen)
• Gesetzliche Krankenkassen
(Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen)
• Private Krankenversicherungen / Beihilfe / Selbstzahler
(gegenüber privaten Krankenversicherungen gilt die Park Klinik Bad Hermannsborn als sogenannte „gemischte Krankenanstalt" nach § 4 Abs. 5 MB/KK und ist beihilfefähig)
• Berufsgenossenschaften
Antragsverfahren
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Gerne können Sie auch einen persönlichen oder telefonischen Vorgesprächstermin mit dem Chefarzt
und / oder eine Hausführung vereinbaren.
